Zum Inhalt springen
Beratung anfragen
fr de en
Ratgeber

Verstehen, bevor Sie unterschreiben

Vier Themen, die in fast jedem unserer Gespräche vorkommen — ohne Fachjargon erklärt, mit Schweizer Grössenordnungen.

EIGENMITTEL

Woher können Ihre 20% kommen?

Bankersparnisse, Wertschriften, Säule 3a, rückkaufsfähige Lebensversicherung, Schenkung oder Erbvorbezug gelten als « harte » Eigenmittel. Davon braucht es mindestens 10% des Kaufpreises, seit 2012 ohne Ausnahme.

Die restlichen 10% können aus der 2. Säule stammen. Achten Sie auf die Nebenkosten: Handänderungssteuer, Notariatskosten und Schuldbriefe machen je nach Kanton 1 bis 5% des Preises aus und werden nie von der Bank finanziert.

ZINSSTRATEGIE

Eine Tranche oder mehrere?

Die Hypothek in zwei oder drei Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten aufzuteilen, verhindert, dass alles zum gleichen Zeitpunkt neu verhandelt werden muss. Der Preis dieser Sicherheit: Sie bleiben an ein Institut gebunden, solange eine Tranche läuft.

Unsere Faustregel: nicht mehr als zwei Tranchen unter CHF 800'000 und nie Fälligkeiten, die weniger als zwei Jahre auseinanderliegen.

STEUERN

Eigenmietwert und Abzüge

Als Eigentümerin oder Eigentümer versteuern Sie einen Eigenmietwert als Einkommen und ziehen die Hypothekarzinsen sowie die Unterhaltskosten ab. Das Gleichgewicht zwischen beiden entscheidet, ob es sich lohnt, schnell oder langsam zu amortisieren.

Die indirekte Amortisation über eine verpfändete Säule 3a verbindet den Abzug der Zinsen mit dem Abzug der Vorsorgebeiträge. Das kantonale Steuerrecht ändert die Schlussfolgerung: gerechnet wird auf Ihrer Steuererklärung, nicht in der Theorie.

SANIERUNG

Energetische Sanierungen finanzieren

Wärmepumpe, Dämmung, Solarpanels: eine Aufstockung der Hypothek ist möglich, sofern der Wert des Objekts es zulässt. Mehrere Institute bieten einen Zinsabschlag auf der « grünen » Tranche.

Solche Arbeiten berechtigen häufig zu kantonalen Förderbeiträgen und sind als energetisch werterhaltender Unterhalt steuerlich abzugsfähig. Die Reihenfolge zählt: das Gesuch um Förderbeiträge wird vor Baubeginn eingereicht.

Häufige Fragen

Ihre Frage wird hier nicht behandelt? Schreiben Sie uns, wir antworten innert 24 Arbeitsstunden.

Ist Ihr Service für mich kostenpflichtig?

Nein. Unsere Vergütung wird vom gewählten Institut bezahlt, genau wie bei einem am Schalter bearbeiteten Dossier. Sie zahlen weder Bearbeitungsgebühren noch Vermittlungshonorare, und der Ihnen angebotene Zinssatz wird deswegen nicht erhöht.

Wie viele Eigenmittel braucht es wirklich?

20% des Kaufpreises, davon mindestens 10% aus « harten » Eigenmitteln — Ersparnisse, Säule 3a, Schenkung oder Erbvorbezug. Der Rest kann aus der 2. Säule stammen, per Vorbezug oder Verpfändung. Wir prüfen jedes Mal, welcher der beiden Wege Sie langfristig weniger kostet.

Wann muss ich mich um meine Verlängerung kümmern?

Idealerweise 12 bis 24 Monate vor Ablauf Ihrer Tranche. Ein Terminzins (Forward) lässt sich reservieren und schützt vor einem Anstieg. Nach Ablauf der Kündigungsfrist verlängert Ihre Bank die Tranche oft zu Schaltersätzen — deutlich weniger vorteilhaft.

Fest oder SARON?

Das hängt von Ihrem budgetären Spielraum ab, nicht von einer Marktprognose. Wir rechnen beide Szenarien auf Ihrem eigenen Dossier durch, einschliesslich einer Aufteilung in mehrere Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten, um das Fälligkeitsrisiko zu glätten.

Arbeiten Sie in der ganzen Schweiz?

Ja, für Objekte in der Schweiz. Die Gespräche finden per Videokonferenz oder in unseren Büros statt, und das gesamte Dossier wird aus der Ferne bearbeitet, elektronische Unterschrift inbegriffen, sofern das Institut sie zulässt.

Eine konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Mit einer Fachperson sprechen →