EIGENMITTEL
Woher können Ihre 20% kommen?
Bankersparnisse, Wertschriften, Säule 3a, rückkaufsfähige Lebensversicherung, Schenkung oder Erbvorbezug gelten als « harte » Eigenmittel. Davon braucht es mindestens 10% des Kaufpreises, seit 2012 ohne Ausnahme.
Die restlichen 10% können aus der 2. Säule stammen. Achten Sie auf die Nebenkosten: Handänderungssteuer, Notariatskosten und Schuldbriefe machen je nach Kanton 1 bis 5% des Preises aus und werden nie von der Bank finanziert.
ZINSSTRATEGIE
Eine Tranche oder mehrere?
Die Hypothek in zwei oder drei Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten aufzuteilen, verhindert, dass alles zum gleichen Zeitpunkt neu verhandelt werden muss. Der Preis dieser Sicherheit: Sie bleiben an ein Institut gebunden, solange eine Tranche läuft.
Unsere Faustregel: nicht mehr als zwei Tranchen unter CHF 800'000 und nie Fälligkeiten, die weniger als zwei Jahre auseinanderliegen.
STEUERN
Eigenmietwert und Abzüge
Als Eigentümerin oder Eigentümer versteuern Sie einen Eigenmietwert als Einkommen und ziehen die Hypothekarzinsen sowie die Unterhaltskosten ab. Das Gleichgewicht zwischen beiden entscheidet, ob es sich lohnt, schnell oder langsam zu amortisieren.
Die indirekte Amortisation über eine verpfändete Säule 3a verbindet den Abzug der Zinsen mit dem Abzug der Vorsorgebeiträge. Das kantonale Steuerrecht ändert die Schlussfolgerung: gerechnet wird auf Ihrer Steuererklärung, nicht in der Theorie.
SANIERUNG
Energetische Sanierungen finanzieren
Wärmepumpe, Dämmung, Solarpanels: eine Aufstockung der Hypothek ist möglich, sofern der Wert des Objekts es zulässt. Mehrere Institute bieten einen Zinsabschlag auf der « grünen » Tranche.
Solche Arbeiten berechtigen häufig zu kantonalen Förderbeiträgen und sind als energetisch werterhaltender Unterhalt steuerlich abzugsfähig. Die Reihenfolge zählt: das Gesuch um Förderbeiträge wird vor Baubeginn eingereicht.